Pensionszusage

Entspannt zurücklehnen, Zeit mit der Familie genießen und sich keine Gedanken ums Geld machen: Wer von einem unbeschwerten Ruhestand träumt, sollte seine Zukunft selbst in die Hand nehmen. Am besten mit einer attraktiven Altersvorsorge.

  • Zuschüsse nutzen! (Staat + Arbeitgeber)
  • Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.
  • Renditeoptimierung durch Produktvergleich.
  • Individuell auf Sie abgestimmt.
  • persönliche Verantwortung übernehmen.

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Fakten im Überblick

Staatliche Förderungen, steuerliche Gestaltungen und Arbeitgeberzuschüsse nutzen.

Zulagenrente (Riester)

Förderung

Grundzulage 175 € p.a. plus ggf. Kinderzulage/n 300 € p.a. (ab 2008 geboren) bzw. 185 € p.a. (bis 2007 geboren) plus ggf. Sonderbonus 200 € einmalig (für erstmalig direkt Förderberechtigte bis Alter 25). Voller Zulagenanspruch besteht, wenn Zulagen und Eigenbeiträge mindestens 4% vom sozial-versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen betragen. Sonderausgabenabzug der Beiträge über die Steuererklärung möglich. Wenn Steuerersparnis größer als Zulagen, wirkt die Differenz steuermindernd. Berechtigung, Art, und Mindest- und Höchstbeiträge (2.100 € p.a. inkl. Zulagen) bei Förderung beachten und bei Änderungen anpassen.

Leistungsphase

Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen.

Kapitalwahlrecht bei Ablauf

30% Kapitalauszahlung förderunschädlich möglich. (Ausnahme: bei „Wohnriester“ 100% möglich)

Verfügbarkeit

Entnahmen möglich, aber zulagenschädlich. (Ausnahme: Wohnungseigentum § 92 a EStG) Keine Beleihbarkeit. Kündigung möglich, aber Abzug der Zulagen und steuerpflichtig.

Leistungen bei Tod

Freie Vererbbarkeit. Aber Verlust der Zulagen, wenn:Die Hinterbliebenenleistung nicht als Rente an Ehepartner/in oder versorgungsberechtigte Kinder ausbezahlt oder nicht auf einen zertifizierten Vertrag des Ehepartners übertragen wird.

Flexibilität der Beitragszahlung

Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.

Anforderung an Sparform

Tarife mit 100% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Ausscheiden bei Arbeitgeber

Keine direkten Auswirkungen. Eigenbeiträge aber ggf. an neues Einkommen anpassen.

Betriebliche Altersvorsorge (i.d.F. Direktversicherung)

Förderung

Beiträge sind bis 4% der BBG west der Deutschen Rentenversicherung, also maximal 3.408 € p.a. (284 € mtl.), steuer- und sozialversicherungsfrei. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss 15% bei Sozialversicherngsersparnis durch Entgeltumwandlung. Bei Neuzusagen seit 2019 und bei Altzusagen ab 2022. Weitere 4% der BBG west der Deutschen Rentenversicherung, also maximal 3.408 € p.a. (284 € mtl.), steuerfrei möglich. Wenn ein pauschalversteuerter Altvertrag nach § 40 b EStG (vor 2005) besteht, erfolgt eine Kürzung in Höhe des Altvertrag-Beitrages.

Leistungsphase

Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Leistungen sind für gesetzlich und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte außerdem kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Kapitalwahlrecht bei Ablauf

100% Kapitalauszahlung möglich. (Im Sozialpartnermodell keine Kapitalauszahlung.)

Verfügbarkeit

Keine Entnahmen möglich. Keine Beleihbarkeit. Keine Kündigungsmöglichkeit.

Leistungen bei Tod

Keine gänzlich freie Vererbbarkeit. Festlegung des Bezugsrechtes möglich für Ehegatte, Lebenspartner (LPartG), Lebensgefährte (unter besonderen Voraussetzungen) und versorgungsbe-rechtigte Kinder. Sonst Auszahlung von max. bis zu 8.000,- € als Sterbegeld an beliebige frei wählbare Person laut Benennung in Antragsunterlagen.

Flexibilität der Beitragszahlung

Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.

Anforderung an Sparform

Tarife mit 100% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende für Rechtssicherheit empfohlen. (Im Sozialpartnermodell keine Garantien.)

Ausscheiden bei Arbeitgeber

Mitnahme des Vertrages möglich. Alternativen nach Mitnahme: Weiterführung über neuen Arbeitgeber Guthaben-Portierung in neuen Vertrag Weiterführung privat (ggf. beitragsfrei)

Basisrente (Rürup)

Förderung

Beiträge bis 25.787 € (ledig) bzw. 57.807 € (zusammen veranlagt) sind zu 92% als Altersvorsorgeaufwendungen (über die Steuererklärung) in Abzug zu bringen. Steigerung der Absetzbarkeit um 2% p.a. auf 100% ab 2025. Der maximale Förderbetrag wird um Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zur gesetzlichen Rentenversicherung und um Beiträge in berufsständische Versorgungswerke, maximal um 15.847 € pro Person, gekürzt. Fiktive Kürzung bei nicht rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmern (z.B. Beamte, Vorstände und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer). Den freien Förderbetrag am besten individuell von Steuerberater/in ermitteln lassen.

Leistungsphase

Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil ist abhängig vom Beginn oder der Erhöhung der Rente und beträgt aktuell 81%. Steigerung des steuerpflichtigen Anteils um 1% p.a. bis auf 100% ab 2040.

Kapitalwahlrecht bei Ablauf

Kein Kapitalwahlrecht. Auszahlungen erfolgen als lebenslange Rente.

Verfügbarkeit

Keine Entnahmen möglich. Keine Beleihbarkeit. Keine Kündigungsmöglichkeit.

Leistungen bei Tod

Grundsätzlich keine Vererbarkeit vorgesehen. Aber Tarifbausteine als Vertragseinschlüsse möglich: Für Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes (Ehepartner und kindergeld-berechtigte Kinder) und/oder für sonstige frei wählbare Personen gegen Mehrbeitrag. Die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungen bei Tod sind abhängig vom gewählten Anbieter und Tarif.

Flexibilität der Beitragszahlung

Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.

Anforderung an Sparform

Tarife mit bis zu 100% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende wählbar. Auch mit weniger oder ohne Garantien (zugunsten von mehr Renditechancen) möglich.

Ausscheiden bei Arbeitgeber

Keine direkten Auswirkungen.

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