Erreichtes sichern & Vermögen aufbauen!
Entspannt zurücklehnen, Zeit mit der Familie genießen und sich keine Gedanken ums Geld machen: Wer von einem unbeschwerten Ruhestand träumt, sollte seine Zukunft selbst in die Hand nehmen. Am besten mit einer attraktiven Altersvorsorge.
- Zuschüsse nutzen! (Staat + Arbeitgeber)
- Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.
- Renditeoptimierung durch Produktvergleich.
- Individuell auf Sie abgestimmt.
- persönliche Verantwortung übernehmen.
Für die Auswahl der individuellen Förderungen und passenden Produktlösungen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Telefon: 09421.8408 – 700
Fakten im Überblick
Staatliche Förderungen, steuerliche Gestaltungen und Arbeitgeberzuschüsse nutzen.
Zulagenrente (Riester)
Förderung
Grundzulage 175 € p.a. je förderberechtigter Person plus ggf. Kinderzulage 300 € p.a. je Kind (bzw. 185 € p.a. für bis 2007 geborene Kinder) plus ggf. Sonderbonus 200 € einmalig für erstmalig direkt Förderberechtigte bis Alter 25. Voller Zulagenanspruch besteht, wenn Zulagen und Eigenbeiträge zusammen mindestens 4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres betragen. Sonderausgabenabzug der Beiträge über die Steuererklärung möglich. Wenn Steuerersparnis größer als Zulagen, wirkt die Differenz steuermindernd. Berechtigung, Art, und Mindest- und Höchstbeiträge (2.100 € p.a. inkl. Zulagen) bei Förderung beachten und bei Änderungen anpassen.
Leistungsphase
Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Kapitalwahlrecht bei Ablauf
30% Kapitalauszahlung förderunschädlich möglich. (Ausnahme: bei „Wohnriester“ 100% möglich)
Verfügbarkeit
Entnahmen möglich, aber zulagenschädlich. (Ausnahme: Wohnungseigentum § 92 a EStG) Keine Beleihbarkeit. Kündigung möglich, aber Abzug der Zulagen und steuerpflichtig.
Leistungen bei Tod
Freie Vererbbarkeit. Aber Verlust der Zulagen, wenn: Die Hinterbliebenenleistung nicht als Rente an Ehepartner/in oder versorgungsberechtigte Kinder ausbezahlt oder nicht auf einen zertifizierten Vertrag des Ehepartners übertragen wird.
Flexibilität der Beitragszahlung
Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.
Anforderung an Sparform
Tarife mit 100% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wodurch die Renditechancen eingeschränkt sind.
Ausscheiden bei Arbeitgeber
Keine direkten Auswirkungen. Eigenbeiträge aber ggf. an neues Einkommen anpassen.
Betriebliche Altersvorsorge (i.d.F. Direktversicherung)
Förderung
Beiträge sind bis 4% der BBG west der Deutschen Rentenversicherung, aktuell maximal 3.384 € p.a. bzw. 282 € mtl., steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberzuschuss bei Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung. In diesen Fällen 15% auf Umwandlungsbetrag gesetzlich verpflichtend. Mehr Förderung, auch als feste Zuschüsse, möglich. Weitere 4% der BBG west der Deutschen Rentenversicherung, aktuell also maximal 3.384 € p.a. bzw. 282 € mtl., sind steuerfrei möglich. Wenn ein pauschalversteuerter Altvertrag nach § 40 b EStG (vor 2005) besteht, erfolgt eine Kürzung in Höhe des Altvertrag-Beitrages.
Leistungsphase
Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Leistungen sind für gesetzlich und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte außerdem kranken- und pflegeversicherungspflichtig .
Kapitalwahlrecht bei Ablauf
100% Kapitalauszahlung möglich. (Im Sozialpartnermodell keine Kapitalauszahlung.)
Verfügbarkeit
Keine Entnahmen möglich. Keine Beleihbarkeit. Keine Kündigungsmöglichkeit.
Leistungen bei Tod
Keine gänzlich freie Vererbbarkeit. Festlegung des Bezugsrechtes möglich für Ehegatte, Lebenspartner (LPartG), Lebensgefährte (unter besonderen Voraussetzungen) und versorgungsberechtigte Kinder. Sonst Auszahlung von max. bis zu 8.000,- € als Sterbegeld an beliebige frei wählbare Person laut Benennung in Antragsunterlagen.
Flexibilität der Beitragszahlung
Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.
Anforderung an Sparform
Tarife als Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und mit mind. 80% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende für Rechtssicherheit empfohlen. (Im Sozialpartnermodell keine Garantien.)
Ausscheiden bei Arbeitgeber
Mitnahme des Vertrages möglich. Alternativen nach Mitnahme: Weiterführung über neuen Arbeitgeber Guthaben-Portierung in neuen Vertrag Weiterführung privat (ggf. beitragsfrei)
Basisrente (Rürup)
Förderung
Beiträge bis 25.639 € (ledig) bzw. 51.278 € (zusammen veranlagt) sind zu 94% als Altersvorsorgeaufwendungen (über die Steuererklärung) in Abzug zu bringen. Steigerung der Absetzbarkeit um 2% p.a. auf 100% ab 2025. Der maximale Förderbetrag wird um Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zur gesetzlichen Rentenversicherung und um Beiträge in berufsständische Versorgungswerke, maximal um 15.736 € pro Person, gekürzt. Fiktive Kürzung bei nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (z.B. Beamte, Vorstände und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer). Den freien Förderbetrag am besten individuell von Steuerberater/in ermitteln lassen.
Leistungsphase
Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil ist abhängig vom Beginn oder der Erhöhung der Rente und beträgt aktuell 82%. Steigerung des steuerpflichtigen Anteils um 1% p.a. bis auf 100% ab 2040.
Kapitalwahlrecht bei Ablauf
Kein Kapitalwahlrecht. Auszahlungen erfolgen als lebenslange Rente.
Verfügbarkeit
Keine Entnahmen möglich. Keine Beleihbarkeit. Keine Kündigungsmöglichkeit.
Leistungen bei Tod
Grundsätzlich keine Vererbarkeit vorgesehen. Aber Tarifbausteine als Vertragseinschlüsse möglich: Für Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes (Ehepartner und kindergeld-berechtigte Kinder) und/oder für sonstige frei wählbare Personen gegen Mehrbeitrag. Die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungen bei Tod sind abhängig vom gewählten Anbieter und Tarif.
Flexibilität der Beitragszahlung
Beitragserhöhungen und -reduzierungen möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen möglich, aber maximal geförderte Beiträge zu beachten.
Anforderung an Sparform
Tarife mit bis zu 100% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende wählbar. Auch mit weniger oder ganz ohne Garantien und dadurch mit guten Renditechancen möglich.
Ausscheiden bei Arbeitgeber
Keine direkten Auswirkungen.
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